Aus einem Moment im Straßenverkehr wird schnell ein Strafverfahren — mit Fahrerlaubnisentzug, MPU und Eintrag. Wir verteidigen Ihre Mobilität und Ihren Ruf: entschlossen, diskret und von der ersten Minute an.
Jedes Delikt hat eigene Voraussetzungen — und an jeder fehlt es der Anklage manchmal.
§ 316 StGB — ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit, darunter bei Ausfallerscheinungen.
§ 315c StGB — riskante Manöver, „Sieben Todsünden", Alkohol oder Drogen mit Gefährdung.
§ 142 StGB (Unfallflucht) — hier zählt jedes Detail zum Vorsatz und zur Schadenshöhe.
§ 240 StGB — Drängeln, Ausbremsen, Lichthupe. Die Grenze zur Straftat ist oft strittig.
§ 21 StVG — fahren trotz Entzug, Sperre oder ohne je eine Erlaubnis gehabt zu haben.
Von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat — je nach Wirkung und Ausfallerscheinungen.
Es geht selten nur um eine Geldstrafe. Genau deshalb lohnt sich eine frühe, konsequente Verteidigung.
Das Gericht kann Ihnen die Fahrerlaubnis vollständig entziehen — nicht nur ein Fahrverbot.
Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird — oft viele Monate.
Vor allem bei Alkohol und Drogen droht die medizinisch-psychologische Untersuchung.
Je nach Delikt und Vorgeschichte — mit Eintrag im Bundeszentralregister.
Ab einer bestimmten Höhe erscheint die Strafe im Führungszeugnis — ein Risiko für den Job.
Für Berufskraftfahrer und Pendler kann der Führerscheinverlust existenzbedrohend sein.
Die meisten Fehler passieren in den ersten Stunden — bei der Polizei, „nur mal kurz" zur Sache. Diese vier Schritte schützen Sie.
Bei schwereren Vorwürfen kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO). Ob das gerechtfertigt ist, lässt sich angreifen — je früher wir eingebunden sind, desto besser.
Fast immer. Auch bei scheinbar eindeutiger Lage lassen sich Strafmaß, Sperrfrist und Nebenfolgen oft deutlich reduzieren — und nicht selten stehen Beweiserhebung oder Belehrung auf wackligen Beinen.
Manchmal ja — etwa wenn sich der Tatvorwurf oder der Alkoholwert erschüttern lässt. Wo eine MPU unvermeidbar ist, unterstützen wir bei der bestmöglichen Vorbereitung.
Das hängt vom Verfahren ab. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafsachen häufig (mit Selbstbehalt). Wir besprechen die Kosten offen, bevor ein Mandat entsteht.
Unter Umständen ja: Eine laufende Sperrfrist lässt sich in bestimmten Fällen vorzeitig aufheben, etwa nach einer verkehrspsychologischen Maßnahme. Wir prüfen, ob das für Sie in Frage kommt.
Schadensersatz, Schmerzensgeld & volle Regulierung nach dem Unfall.
AnsehenBußgeld, Punkte, Fahrverbot — Einspruch & Prüfung des Messverfahrens.
AnsehenSie sind schon hier — Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis.
Aktuelle SeiteVertraulich, unverbindlich, schnell — telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Je früher wir übernehmen, desto mehr Wege bleiben offen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit den Behörden sprechen.