Unverschuldet gecrasht? Dann steht Ihnen mehr zu, als die gegnerische Versicherung von sich aus zahlt. Wir regulieren vollständig — Reparatur, Wertminderung, Schmerzensgeld und alle Nebenkosten.
Viele Geschädigte lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Wir machen jede einzelne Position geltend — nicht nur die offensichtlichen.
Reparaturkosten nach Ihrem eigenen Gutachter — nicht nach dem Prüfbericht der Versicherung.
Merkantiler Minderwert: Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert — das wird ersetzt.
Für jeden Tag ohne Auto — entweder Mietwagen oder pauschale Nutzungsentschädigung.
Bei Verletzungen wie HWS-Distorsion, Prellungen oder schwereren Folgen.
Wenn Sie den Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr führen können.
Entgangenes Einkommen, wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können.
Abschleppen, Standkosten, Attest, Telefon — plus die allgemeine Unkostenpauschale.
Bei klarem Fremdverschulden zahlt die Gegenseite auch unser Honorar.
Regulierungsstellen arbeiten mit System. Diese fünf Kürzungen sehen wir am häufigsten.
Verweis auf eine Partnerwerkstatt mit niedrigeren Stundensätzen. Sie haben freie Werkstattwahl.
Ein überhöhtes Restwertangebot aus dem Internet, das Ihre Auszahlung drückt. Maßgeblich ist Ihr regionaler Markt.
„Fahrzeug zu alt" — pauschale Ablehnung, obwohl der Minderwert oft dennoch besteht.
Reparaturdauer kleingerechnet oder Tagessatz zu niedrig angesetzt.
Kürzung Ihres Gutachtens durch einen internen „Prüfdienst" der Versicherung.
Was Sie an der Unfallstelle tun, entscheidet später über die Regulierung. Haken Sie ab — und rufen Sie uns an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen.
Nein. Sie haben freie Werkstattwahl. Der Verweis auf eine „günstigere" Partnerwerkstatt ist ein Kürzungsversuch — wir prüfen, ob er im Einzelfall überhaupt zulässig ist.
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten eines eigenen Sachverständigen — außer bei einem reinen Bagatellschaden. Lassen Sie nie nur die Versicherung schätzen.
In vielen Fällen ja: Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne reparieren zu müssen. Ob und in welcher Höhe das geht, klären wir für Ihren Fall.
Häufig ja. Auch bei einer Haftungsquote von z. B. 50 % steht Ihnen der entsprechende Anteil zu. Und oft lässt sich die von der Versicherung angesetzte Quote zu Ihren Gunsten korrigieren.
Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Trotzdem gilt: je früher, desto besser — Beweise verschwinden, und die Versicherung schafft schnell Fakten. Melden Sie sich am besten sofort.
Sie sind schon hier — Schadensregulierung nach unverschuldetem Unfall.
Aktuelle SeiteBußgeld, Punkte, Fahrverbot — Einspruch & Prüfung des Messverfahrens.
AnsehenTrunkenheit, Unfallflucht, Nötigung — Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis.
AnsehenKostenlose Ersteinschätzung — telefonisch, per WhatsApp oder Formular.
Je früher wir übernehmen, desto weniger kann die Versicherung kürzen. Lassen Sie Ihren Unfall jetzt kostenlos prüfen.