01Verkehrsunfallrecht

Nach dem Unfall holen wir das Maximum heraus.

Unverschuldet gecrasht? Dann steht Ihnen mehr zu, als die gegnerische Versicherung von sich aus zahlt. Wir regulieren vollständig — Reparatur, Wertminderung, Schmerzensgeld und alle Nebenkosten.

Ihre Ansprüche

Das steht Ihnen nach dem Unfall zu.

Viele Geschädigte lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Wir machen jede einzelne Position geltend — nicht nur die offensichtlichen.

Position 01
Reparatur & Gutachten

Reparaturkosten nach Ihrem eigenen Gutachter — nicht nach dem Prüfbericht der Versicherung.

Position 02
Wertminderung

Merkantiler Minderwert: Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert — das wird ersetzt.

Position 03
Nutzungsausfall / Mietwagen

Für jeden Tag ohne Auto — entweder Mietwagen oder pauschale Nutzungsentschädigung.

Position 04
Schmerzensgeld

Bei Verletzungen wie HWS-Distorsion, Prellungen oder schwereren Folgen.

Position 05
Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie den Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr führen können.

Position 06
Verdienstausfall

Entgangenes Einkommen, wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können.

Position 07
Auslagen & Kostenpauschale

Abschleppen, Standkosten, Attest, Telefon — plus die allgemeine Unkostenpauschale.

Position 08
Anwaltskosten*

Bei klarem Fremdverschulden zahlt die Gegenseite auch unser Honorar.

Vorsicht Versicherung

Typische Kürzungstricks — und wie wir sie kontern.

Regulierungsstellen arbeiten mit System. Diese fünf Kürzungen sehen wir am häufigsten.

„Günstigere" Werkstatt

Verweis auf eine Partnerwerkstatt mit niedrigeren Stundensätzen. Sie haben freie Werkstattwahl.

Restwert­börse

Ein überhöhtes Restwertangebot aus dem Internet, das Ihre Auszahlung drückt. Maßgeblich ist Ihr regionaler Markt.

Wertminderung gestrichen

„Fahrzeug zu alt" — pauschale Ablehnung, obwohl der Minderwert oft dennoch besteht.

Nutzungsausfall gekürzt

Reparaturdauer kleingerechnet oder Tagessatz zu niedrig angesetzt.

Prüfbericht statt Gutachten

Kürzung Ihres Gutachtens durch einen internen „Prüfdienst" der Versicherung.

Sofort-Hilfe

Gerade passiert?
Diese Schritte sichern Ihr Geld.

Was Sie an der Unfallstelle tun, entscheidet später über die Regulierung. Haken Sie ab — und rufen Sie uns an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

0 von 6 Schritten erledigt
Jetzt Anwalt einschalten
Unfallstelle sichernWarnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste tragen.01
Verletzte versorgenBei Personenschaden immer den Rettungsdienst rufen — 112.02
Polizei rufen — 110Bei Streit über die Schuld, hohem Schaden oder Verletzten.03
Beweise sichernFotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Endlage & Bremsspuren. Zeugen notieren.04
Nichts unterschreibenKein Schuldeingeständnis am Unfallort — das kann Sie später teuer werden.05
Kanzlei kontaktierenWir übernehmen die Kommunikation mit Versicherung, Gutachter & Werkstatt.06
Häufige Fragen

Verkehrsunfall — kurz erklärt.

Nein. Sie haben freie Werkstattwahl. Der Verweis auf eine „günstigere" Partnerwerkstatt ist ein Kürzungsversuch — wir prüfen, ob er im Einzelfall überhaupt zulässig ist.

Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten eines eigenen Sachverständigen — außer bei einem reinen Bagatellschaden. Lassen Sie nie nur die Versicherung schätzen.

In vielen Fällen ja: Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne reparieren zu müssen. Ob und in welcher Höhe das geht, klären wir für Ihren Fall.

Häufig ja. Auch bei einer Haftungsquote von z. B. 50 % steht Ihnen der entsprechende Anteil zu. Und oft lässt sich die von der Versicherung angesetzte Quote zu Ihren Gunsten korrigieren.

Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Trotzdem gilt: je früher, desto besser — Beweise verschwinden, und die Versicherung schafft schnell Fakten. Melden Sie sich am besten sofort.

Weitere Rechtsgebiete

Ein Team für alles rund um den Verkehr.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Unfall.

Kostenlose Ersteinschätzung — telefonisch, per WhatsApp oder Formular.

Anrufen0511 1322 1696 WhatsApp0177 2993 178 Kanzlei IsernhagenMilchstraße 10, 30916 Isernhagen · Route →
ÖffnungszeitenMo–Fr 09:00–18:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

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Was ist passiert? Wir melden uns in unter 24 Stunden.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Es entsteht kein Mandatsverhältnis.

Ihr gutes Recht — wir setzen es durch.

Je früher wir übernehmen, desto weniger kann die Versicherung kürzen. Lassen Sie Ihren Unfall jetzt kostenlos prüfen.