Nicht jeder Blitzer misst korrekt, und nicht jeder Bescheid hält stand. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen das Messverfahren und legen fristgerecht Einspruch ein — bevor Punkte und Fahrverbot rechtskräftig werden.
Zwei schnelle Rechner zur ersten Orientierung — die konkrete Prüfung übernehmen wir mit Akteneinsicht.
Innerorts, Pkw. Ziehen Sie den Regler auf Ihre Überschreitung.
Wie viele Punkte haben Sie? Tippen Sie an.
Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Diese sechs Punkte prüfen wir zuerst — an jedem kann der Vorwurf kippen.
Ein nicht gültig geeichtes Messgerät macht die Messung unverwertbar.
Falscher Aufstellwinkel, Abstand oder Bedienfehler des Messbeamten.
Fehlen die gespeicherten Rohdaten, lässt sich die Messung oft nicht überprüfen.
Wurde die Bedienungsanleitung des Herstellers exakt eingehalten?
Ist auf dem Blitzerfoto überhaupt eindeutig zu erkennen, wer gefahren ist?
Richtiger Toleranzabzug, korrekte Fristen und Zustellung des Bescheids.
Blitzer, Laser, Section Control — der Klassiker mit den meisten Messfehlern.
Abstandsverstöße erfordern eine saubere, lückenlose Videomessung.
„Rotlichtdauer" und Haltelinie sind oft angreifbar — vor allem bei > 1 Sekunde.
Was genau wurde beobachtet? Nicht jede Handbewegung ist ein Verstoß.
Als Ordnungswidrigkeit — mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Ab 1,1 ‰ wird es Strafrecht.
Auch hier gilt: Beschilderung und Beweislage müssen stimmen.
Sie schicken uns den Bescheid — am besten sofort, die Frist läuft.
Wir legen fristwahrend Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht.
Eichschein, Rohdaten, Bedienung — wir suchen jeden Ansatzpunkt.
Einstellung, Reduzierung oder Verteidigung vor dem Amtsgericht.
Oft ja — besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Über die Akteneinsicht sehen wir erst, ob die Messung sauber war. Ohne Einspruch verschenken Sie diese Chance.
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung meist nichts außer der Selbstbeteiligung — wir klären die Deckung vorab. Ohne Rechtsschutz besprechen wir die Kosten transparent, bevor etwas beauftragt wird.
Manchmal ja. Bei Formfehlern entfällt es ganz; in anderen Fällen lässt sich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln oder ein Härtefall (z. B. drohender Jobverlust) geltend machen.
Möglicherweise. Ist der Fahrer nicht eindeutig erkennbar, kann der Vorwurf nicht ohne Weiteres zugeordnet werden. Sie sind zudem nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Wird der Bescheid aufgehoben, werden auch die zugehörigen Punkte nicht eingetragen. Zusätzlich kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar in bestimmten Stufen einen Punkt abbauen.
Schadensersatz, Schmerzensgeld & volle Regulierung nach dem Unfall.
AnsehenSie sind schon hier — Bußgeld, Punkte & Fahrverbot.
Aktuelle SeiteTrunkenheit, Unfallflucht, Nötigung — Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis.
AnsehenKostenlose Ersteinschätzung — die Frist läuft, warten Sie nicht.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig — mit Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot. Lassen Sie ihn jetzt prüfen.